Allgemeine Geschäftsbedingungen der acardo group AG zur Teilnahme am Apotheken-Couponing-System
(Stand: September 2021)
§ 1 Vertragsgegenstand

Diese AGB richten sich ausschließlich an Betreiber von Apotheken („Apotheke“), die am acardo Couponing-System teilnehmen möchten. Gegenstand dieser AGB ist

  • die Anbindung der Apotheke an das elektronische Couponing-System von acardo.
  • die Teilnahme der Apotheke als Akzeptanzstelle an Couponing-Aktionen sowie
  • die Teilnahme der Apotheke als Coupondistributor am Check-out Couponing.

Bei einer Couponing-Aktion gibt acardo Coupons aus, die dem Couponinhaber das Recht vermitteln, bei den teilnehmenden Apotheken bestimmte Produkte zu einem reduzierten Entgelt zu beziehen.

Beim Check-out Couponing druckt die Apotheke als Coupondistributor im Rahmen des Bezahlvorgangs einen Coupon aus und händigt diesen dem Endkunden aus.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag mit der Apotheke kommt zustande, wenn acardo das in der Bestellung der Apotheke liegende Angebot auf Abschluss dieses Vertrags annimmt. Wird der Vertrag über die Website von acardo geschlossen, gelten zudem die Regelungen in den nachfolgenden Absätzen.

Die Darstellungen auf der Website von acardo stellen kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrags von acardo dar. Die Eingaben der Apotheke werden vor der verbindlichen Bestellung in einer Bestellübersicht angezeigt und können von der Apotheke korrigiert werden. Zudem wird die Apotheke vor Abgabe der Bestellung deutlich auf die Geltung AGB und die Datenschutzerklärung hingewiesen. Beide Dokumente können über einen Link aufgerufen und ausgedruckt werden. Erst durch Anklicken des Buttons „Vertrag abschließen“ gibt die Apotheke ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags unter Geltung der AGB ab. Die Bestätigung des Eingangs des Vertragsangebots folgt unmittelbar per E-Mail und enthält zugleich die Vertragsannahme.

acardo speichert den Vertragstext und sendet der Apotheke den Vertragstext per E-Mail zu. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Anbindung an das elektronische Couponing-System

acardo unterhält ein IT-System, mit dem die Apotheke mit acardo couponingbezogene Informationen austauschen kann („elektronisches Couponing-System“). Die Apotheke kann über das Warenwirtschaftssystem Coupon- und Warenkorbinformationen (z.B. Couponcode, Produkte) an acardo übermitteln und erhält eine Rückmeldung über einzulösende bzw. zu druckende Coupons. Die Kommunikation von acardo und den in Deutschland ansässigen Apotheken erfolgt jeweils über eine Schnittstelle zur NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH, die die Kommunikation an die jeweilige andere Partei weiterleitet. Es werden keine personenbezogenen Daten oder RX-Daten an acardo übertragen.

Das von acardo genutzte IT-System ist mit Firewall, Loadbalancer, Router, Switches in allen Komponenten redundant aufgebaut und hoch skalierbar. acardo betreibt das elektronische Couponing-System mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5% pro Vertragsjahr. Von dieser Verfügbarkeit sind planmäßige Wartungsfenster sowie Ausfälle ausgenommen, die nicht der Kontrolle von acardo unterliegen (z.B. höhere Gewalt).

Die Durchführung von Couponing-Aktionen über das elektronische Couponing-System setzt voraus, dass das Warenwirtschaftssystem der Apotheke dieses technisch unterstützt.

§ 4 Akzeptanz der Coupons

acardo ist zur Durchführung von Couponing-Aktionen berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Die Apotheke wird von acardo ausgegebene Coupons nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze akzeptieren.

Bei Vorlage eines Coupons durch einen Endkunden wird die Apotheke den Coupon im Kassensystem erfassen und elektronisch eine Validierungsanfrage an acardo übermitteln. acardo überprüft den Coupon auf Gültigkeit und übermittelt an das Warenwirtschaftssystem das Ergebnis der Validierungsanfrage zurück. Die Apotheke wird die Coupons nur nach positiver Validierungsrückmeldung akzeptieren.

Ist das elektronische Couponing-System wegen fehlender technischer Unterstützung des Kassensystems oder temporär aufgrund eines technischen Ausfalls nicht verfügbar, führt die Apotheke bei Vorlage eines Coupons durch einen Endkunden eine manuelle Prüfung durch.

Akzeptiert die Apotheke den Coupon, sind dem Endkunden die Rabatte aus dem Coupon zu gewähren.

Die Apotheke stellt sicher, dass ihr Personal eine ausreichende Schulung in Bezug auf die Akzeptanz der Coupons erhält und dass die vereinbarten Prozesse eingehalten werden.

Die Apotheke gestattet acardo während der Vertragslaufzeit, die Apotheke als Akzeptanzstelle im Internet aufführen zu können.

§ 5 Erstattung der Rabattbeträge

acardo erstattet der Apotheke die bei ihr ordnungsgemäß eingelösten und von acardo validierten Coupons. Nicht ordnungsgemäß eingelöste oder nicht von acardo über das elektronische Couponing-System validierte Coupons werden vorbehaltlich von Absatz (2) nicht erstattet.

Ist das elektronische Couponing-System wegen fehlender technischer Unterstützung des Kassensystems oder temporär aufgrund eines technischen Ausfalls nicht verfügbar, erstattet acardo der Apotheke die manuell akzeptierten Coupons, wenn der Coupon im Zeitpunkt der Einlösung gültig war und die Apotheke den Coupon samt einer Kopie des Kassenbons innerhalb von maximal einem (1) Monat ab Einlösung an acardo postalisch übermittelt hat.

Die an acardo gemeldeten Einlösungen sind die Basis für die Gutschrift an die Apotheke.

acardo wird der Apotheke eine monatliche Abrechnung senden (bspw. per E-Mail) sowie die geschuldeten Erstattungsbeträge auf das vereinbarte Bankkonto überweisen.

Die Erstattungen erfolgen bis zum 20. des Folgemonats auf das Konto der Apotheke.

§ 6 Check-out Couponing

Die Apotheke wird die in das acardo Couponing-System eingestellten und über ihr Kassensystem verfügbaren Coupons im Rahmen des Bezahlvorgangs drucken und dem Kunden aushändigen.

Die Apotheke gestattet acardo, während der Vertragslaufzeit die Firmierung und Adresse auf den von ihr in Umlauf gebrachten Coupons aufzudrucken.

acardo wird die Apotheke auf Wunsch über anstehende Aktionen für das Check-out Couponing informieren. Die Apotheke ist berechtigt, über den geschützten Bereich der Website von acardo die Teilnahme am Check-out Couponing ganz oder für eine anstehende Couponing-Aktion abzusagen.

§ 7 Nutzung der acardo Website

Die Apotheke ist berechtigt, die Website von acardo nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu nutzen. Über einen geschützten Bereich können die Parteien Informationen bereitstellen und Erklärungen abgeben.

Die Apotheke wird seine Zugangsdaten geheim halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen.

§ 8 Datenschutz

acardo und die Apotheke verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und insbesondere zur Einhaltung der DSGVO.

Die Apotheke wird darauf hingewiesen, dass acardo personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten der Apotheke im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses im Einklang mit der Datenschutzerklärung verarbeitet, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange acardo zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

§ 9 Haftung

acardo haftet gegenüber der Apotheke für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet acardo ausschließlich für (a) Personenschäden, (b) Schäden, für die acardo aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat, sowie (c) Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf die die Apotheke regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von acardo auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

acardo haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Unterbrechungen oder Beschränkungen des Betriebes durch notwendige Wartungsarbeiten oder durch höhere Gewalt oder durch sonstige von acardo nicht zu vertretende Ereignisse eintreten.

Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch die Apotheke.

§ 10 Unentgeltlichkeit

Die Teilnahme am acardo Couponing System ist für die Apotheke unentgeltlich.

acardo schuldet der Apotheke ebenfalls kein Entgelt. Die Erstattung von Aufwendungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Bezug auf die Erstattung von Rabattbeträgen. § 5 bleibt insofern von dieser Regelung unberührt.

§ 11 Inkrafttreten, Kündigung

Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung für acardo liegt insbesondere dann vor, wenn die Einlösung von Coupons bei der Apotheke mehrfach aus – auch verschiedenen - Gründen, die die Apotheke zu vertreten hat, nicht erfolgt und die Apotheke diese Gründe nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab Abmahnung durch acardo abstellt.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Die Apotheke wird noch in den ersten drei (3) Monaten nach Vertragsbeendigung sicherstellen, dass gültige Coupons, die die Apotheke im Rahmen des Check-out Couponing in Umlauf gebracht hat, akzeptiert werden. Die Couponeinlösungen werden nach Maßgabe dieses Vertrags abgerechnet.

§ 12 Vertragsänderung, Schriftform

Änderungen dieses Vertrags, die die Vertragsbeziehung nicht wesentlich umgestalten, können wie folgt vereinbart werden: Die Änderungen werden der Apotheke spätestens sechs (6) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Apotheke kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung der Apotheke gilt als erteilt, wenn die Apotheke seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird acardo die Apotheke in dem Angebot besonders hinweisen.

Unbeschadet der Regelung in Abs. (1) bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

§ 13 Sonstiges

Mit der Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten kann acardo Dritte beauftragen. Die Verpflichtung zur Erfüllung dieses Vertrages verbleibt jedoch auch in Bezug auf an Dritte untervergebene Leistungen ausschließlich bei acardo.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer solchen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben oder beabsichtigt hätten, wenn sie den regelungsbedürftigen Punkt bedacht hätten.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund.

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